Professionelle Hilfe und Beratung bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleiches, bei der Einkommensteuererklärung und der Lohnsteuererklärung für Arbeitnehmer Rentner und weitere Berechtigte. Wir erstellen Ihre Steuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift des §4 Nr 11 StBergG.
beim Lohnsteuerjahresausgleich und der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner(b. Vermietungseinkünften, Sonstigen Einkünften und Günstigerrech–nung bei Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 13.000/26.000 EUR)Unsere qualifizierten Fachkräfte erledigen Ihre Steuererklärung schnell und zuverlässig und beraten Sie vollumfänglich über weitere Steuer–Sparmöglichkeiten.Der Lohnsteuerhilfe Argus e.V. ist von der Oberfinanzdirektion anerkannt und zugelassen – der Zweck des Vereins ist die Hilfe in Steuersachen für Arbeitnehmer im Rahmen einer Mitgliedschaft.
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